ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN „B2B“

(Stand 11/2023) 

 

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das vertragsschließende Unternehmen der JAF-Gruppe („Uns“).

1.2 Unsere AGB gelten in der aktuellen Fassung für den gesamten Geschäftsverkehr (inkl. Folgegeschäften) zwischen uns als Verkäuferin und natürlichen und juristischen Personen, die keine Verbraucher im Sinne des KSchG sind, als Käufern. Eigene Geschäftsbedingungen des Käufers (z.B. in dessen Auftragsbestätigung) werden nicht Vertragsinhalt. Abweichungen von den AGB gelten nur für einen Geschäftsfall und bedürfen zu deren Wirksamkeit der Schriftform. 

 

2. Angebot | Auftragsbestätigung | Vertragsabschluss
2.1 Unsere Angebote (inkl. Angaben und Äußerungen über Produkteigenschaften in Prospekten, Preislisten etc.) sind freibleibend und unverbindlich.
2.2 Ein Vertragsabschluss kommt erst durch Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande. Weicht diese vom Angebot des Käufers ab, kann der Käufer innerhalb von 3 Werktagen widersprechen. Andernfalls kommt der Vertrag gemäß unserer Auftragsbestätigung zustande.
2.3 Mündliche oder fernmündliche Vereinbarungen sind nur nach schriftlicher Bestätigung rechtswirksam, wobei E-Mail genügt. Stillschweigen von uns gilt nicht als Zustimmung. 
2.4 Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die auf Gefährdung des Kaufpreisanspruchs durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers schließen lassen, sind wir berechtigt, nach Wahl des Käufers Zug-um-Zug-Zahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und bei Weigerung vom Vertrag zurückzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.


3. Lieferfristen | Lieferverzug | Lieferausfall
3.1 Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
3.2 Geringfügige Überschreitungen verbindlicher Lieferfristen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm daraus Ansprüche welcher Art auch immer entstehen. In allen anderen Fällen kann der Käufer entweder weiter auf Erfüllung bestehen oder unter Setzung einer  angemessenen Nachfrist von mindestens 3 Wochen vom Vertrag zurücktreten. Bei Sonderanfertigungen ist bei der Nachfristbemessung zu berücksichtigen, dass bereits angearbeitete Teile allenfalls nicht mehr verwendet werden können. Allfällige schadenersatzrechtliche Ansprüche bestimmen sich nach Pkt. 11.
3.3 Mangels abweichender Vereinbarung beginnt die Lieferfrist mit dem spätesten der nachstehenden Zeitpunkte: Datum der Auftragsbestätigung; Datum der Erfüllung aller dem Käufer obliegenden Voraussetzungen; Datum, an dem wir eine vor Lieferung der Ware zu leistende Anzahlung erhalten und/oder ein zu erstellendes Akkreditiv eröffnet ist.
3.4 Können wir eine vereinbarte Lieferfrist durch den Eintritt von unvorhersehbaren oder nicht von uns zu vertretenden Umständen, wie etwa Betriebsstörung, hoheitlichen Maßnahmen, Aus- oder Einfuhrverboten und Verhängung von Sanktionen, Energieversorgungsschwierigkeiten, Ausfall oder Verzug eines Vorlieferanten, Streik, Behinderung von Verkehrswegen, Verzögerungen durch die Zollabfertigung, Maschinenbruch, witterungsbedingten Rohstoffausfall, allgemeine Rohstoffknappheit, höhere Gewalt und ähnlichem nicht einhalten, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Unerheblich ist dabei, ob diese Umstände bei uns oder bei einem unserer Subunternehmer eintreten. Ist die  Leistung/Lieferung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferfrist nochmals entsprechend hinauszuschieben. In diesen Fällen verzichtet der Käufer auf sein Rücktrittsrecht und auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus welchem Titel auch immer.


4. Lieferung | Annahme
4.1 Die Lieferung erfolgt auf Kosten und Risiko des Käufers. Nutzung und Gefahr gehen mit dem Abgang der Lieferung ab Werk bzw. ab Lager auf den Käufer über und zwar unabhängig von der für die Lieferung vereinbarten Preisstellung. Soweit der Käufer keine bestimmte Form des  Transportes wählt, sind wir berechtigt den Versandweg und die Versandart zu bestimmen und den Spediteur und Frachtführer auszusuchen. Wir sind nicht verpflichtet, die billigste Verfrachtung zu wählen.
4.2 Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen.
4.3 Der Käufer hat allfällige Mängel sofort bei Übernahme der Ware bzw. zum erstmöglichen Zeitpunkt, zu dem Mängel erkennbar werden, schriftlich und nach Art und Umfang detailliert zu rügen. Bei verpackter Ware gilt eine Reklamationsfrist von drei Tagen als vereinbart. Werden Mängel festgestellt, muss der Käufer die Lieferung dennoch zunächst annehmen, sachgemäß abladen und lagern. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt und angenommen. Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung sind in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn in der Vergangenheit eine fehlende Mängelrüge nicht geltend gemacht wurde.
4.4 Verweigert der Käufer die Annahme, sind wir berechtigt, unter Setzung einer Nachfrist und Geltendmachung weiterer Ansprüche vom Vertrag zurück zu treten.
4.5 Der Käufer stimmt ausdrücklich zu, dass der Verkäufer zu einer sofortigen vollen oder teilweisen Beendigung oder Aussetzung des Vertrages berechtigt ist, wenn durch die Erfüllung der Verpflichtungen des Verkäufers geltendes Recht oder den Verkäufer bindende internationale  Sanktionen verletzt werden könnten.


5. Preise und Zahlung
5.1 Alle Preise verstehen sich ab Werk, ohne Verpackung und ohne Verladung. Ist die Lieferung mit Zustellung vereinbart, verstehen sich die Preise ohne Abladen und ohne Vertragen.
5.2 Die Preise basieren auf den Kosten im Zeitpunkt der Preisabgabe. Sollten sich die Kosten bis zum Zeitpunkt der Lieferung verändern, so gehen diese Veränderungen zugunsten bzw. zu Lasten des Käufers.
5.3 Bei Vertragsabschluss mit Offenlassung der Preise wird der am Tag der Lieferung geltende Verkaufspreis berechnet.
5.4 Die Zahlungen sind entsprechend der schriftlich vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Wenn nicht in unserer schriftlichen  Auftragsbestätigung Abweichendes vereinbart wurde, ist die Hälfte der Kaufsumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung zu zahlen, der Rest bei Anzeige der Versand- bzw. Abholbereitschaft.
5.5 Wir sind berechtigt, auch Teilabrechnungen vorzunehmen, sofern die Leistungen in Teilen erbracht werden.


6. Aufrechnungsverbot
Der Käufer ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder sonstigen Gegenansprüchen zurückzuhalten. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen. Zahlungen müssen ohne Abzug und Einbehalt geleistet werden.


7. Zahlungsverzug
7.1 Im Falle von Zahlungsverzug durch den Käufer, können wir entweder

a) auf Vertragserfüllung bestehen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Bewirkung der rückständigen Zahlungen oder sonstigen Leistungen aufschieben und/oder den gesamten noch offenen Kaufpreis sofort fällig stellen (inkl. allfälliger noch nicht erbrachten Teillieferungen) oder
b) unter Einräumung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Der Käufer hat bereits gelieferte Ware unverzüglich zurückzustellen und Ersatz für die eingetretene Wertminderung der Ware zu leisten sowie alle gerechtfertigten Aufwendungen zu erstatten, die uns dadurch entstanden sind. Hinsichtlich noch nicht gelieferter Ware sind wir berechtigt, die fertigen bzw. angearbeiteten Teile dem Käufer zur Verfügung zu stellen und hierfür den entsprechenden Anteil des Verkaufspreises zu verlangen. 

Jedenfalls sind wir selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug berechtigt, ab ursprünglicher Fälligkeit Verzugszinsen in der Höhe von 13 % per anno und den Ersatz aller gerichtlichen und/oder außergerichtlichen Kosten, die zur Einbringung der Leistung (Zahlung) des Käufers anfallen, zu  verlangen (insbesondere auch allfällige Mahn- und Inkassospesen, Gerichtsgebühren und die Kosten eines beigezogenen Anwalts). Die  Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens behalten wir uns ausdrücklich vor.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1 Bis zur vollständigen Zahlung bleibt die Ware unser Eigentum. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bis dahin sorgfältig zu transportieren, zu lagern sowie gegen Schäden ausreichend zu versichern. Für den Fall der Zerstörung der Ware tritt der Käufer die Versicherungsleistung aus dem betreffenden Schadensfall an uns ab.
8.2 Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme muss der Käufer unser Eigentumsrecht geltend machen und uns unverzüglich verständigen. Wenn die Registrierung unseres Titels in Übereinstimmung mit lokalem Recht vorgenommen werden muss, verpflichtet sich der Käufer dazu und übernimmt auf unsere erstmalige schriftliche Aufforderung alle damit verbundenen Kosten. Eine Weiterveräußerung der Ware hat unter Eigentumsvorbehalt zu erfolgen, sofern dies nach dem anwendbaren Recht zulässig ist. Sie ist nur zulässig, wenn sie uns vorher schriftlich unter Anführung von Name/Firma und Anschrift des Abnehmers sowie der Höhe der Forderung gegen ihn bekannt gegeben wird und wir zustimmen. Der Käufer tritt schon jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung zustehende Forderung an uns ab. Der Käufer muss seine Abnehmer bei  Weiterverkaufsabschluss von der Abtretung verständigen. Wir können von der Abtretung jederzeit Gebrauch machen. Eine Sicherungsübereignung oder Verpfändung solcher Waren ist untersagt.
8.3 Allfällige Rechtsgeschäftsgebühren sowie die mit der Durchsetzung unserer Ansprüche entstehende Kosten sind auf unsere erstmalige schriftliche Aufforderung vom Käufer zu ersetzen.
8.4 Unser Eigentum bleibt auch bei Be- und Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware aufrecht; es besteht anteiliges Miteigentum.

 

9. Eigenschaften des Holzes
Holz ist ein Naturprodukt; seine naturgegebenen Eigenschaften und Abweichungen sind stets zu beachten und bei der Verwendung zu  berücksichtigen. Die natürlichen Farb-, Struktur- und sonstigen Unterschiede innerhalb einer Holzart stellen keinen Reklamations- und Haftungsgrund dar. Gegebenenfalls hat der Käufer fachgerechten Rat einzuholen.

 

10. Gewährleistung
10.1 Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Lieferungen in vereinbarter Qualität und Güte erfolgen. Für besondere Eigenschaften haften wir nur, wenn diese schriftlich zugesagt wurden. Für produktions- oder materialbedingte Abweichungen wird keine Gewähr geleistet. 
10.2 Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Der Austauschanspruch umfasst nicht den Ausbau der mangelhaften und den Einbau der mangelfreien Sache.
10.3 Der Käufer hat stets zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorhanden war. 
10.4 Für die Kosten einer durch den Käufer selbst vorgenommenen Mängelbehebung, insbesondere für die Kosten allfälliger Deckungskäufe, haben wir nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung aufzukommen.
10.5 Für diejenigen Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, leisten wir nur im Rahmen der uns selbst gegen Unterlieferanten zustehenden Gewährleistungsansprüche Gewähr.
10.6 Uns treffen keine Verpflichtungen aufgrund von Herstellergarantien.
10.7 Kosten für eine Demontage oder Montage von bereits montierten, mangelhaften Waren, deren Transport sowie alle sonst denkbaren Mangelfolgeschäden sind nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu ersetzen.
10.8 Allfällige Gewährleistungsansprüche sind am Sitz der vertragsschließenden Niederlassung zu erfüllen.
10.9 Auch bei Zusicherung einer nicht sofort überprüfbaren Eigenschaft endet die Gewährleistungsfrist zwei Jahre nach Ablieferung der Sache. Die Gewährleistungsansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf der Gewährleistungsfrist.


11. Schadenersatz
11.1 Jede Haftung von uns ist auf grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und überdies betragsmäßig auf den Wert der Lieferung begrenzt. Der Ersatz von Folgeschäden, mittelbaren Schäden und entgangenem Gewinn ist ausgeschlossen. Eine Haftung für Schäden aus der unsachgemäßen Verarbeitung oder dem ungeeigneten Einsatz der gelieferten Ware durch den Käufer ist ausgeschlossen.
11.2 Ansprüche auf Schadenersatz müssen bei sonstigem Ausschluss längstens innerhalb von drei Jahren ab Abnahme gerichtlich geltend gemacht werden. 
11.3 Eine Haftung für die Richtigkeit von Angaben über die Be- und Verarbeitung sowie die Verlegung und den Einbau ist ausgeschlossen, sofern diese Angaben aus Prospekten vom Originalhersteller oder Generalimporteur stammen. Wir haben keine Aufklärungspflicht über Lagerung, Einbau oder sonstige Handhabung der Ware.
11.4 Der Käufer verzichtet im Vorhinein auf alle Regressrechte gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz (PHG) gegen uns. Im Falle der Weitergabe von Produkten, die mit unserer Ware – ganz oder teilweise – produziert wurden, ist er verpflichtet, diesen Verzicht vollinhaltlich an seine Abnehmer zu überbinden und zwar auch mit dieser Entbindungsverpflichtung als Verpflichtung aller weiteren Abnehmer, sodass wir daraus unmittelbar das Recht erwerben, diesen Regressausschluss allfällig gemäß § 12 PHG Berechtigten selbständig entgegenzuhalten. Wir garantieren nicht, dass die von uns an den Käufer weitergegebene Ware auch als Teile der vom Käufer oder dessen Abnehmern hergestellten Produkte fehlerfrei im Sinne des PHG sind.


12. Datenschutz
Gemäß DSGVO wird der Käufer informiert, dass seine personenbezogenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Telefon, Fax) zur Vertragserfüllung und Verrechnung erforderlich sind und dafür sowie zur Prüfung der Kreditwürdigkeit, Geltendmachung von Vertragsansprüchen und zu Kundenservice- und Werbezwecken verarbeitet und bei Bedarf an entsprechende Dienstleister (Wirtschaftsauskunfteien, Inkassobüros, Rechtsanwälte udgl) und andere Gesellschaften der JAF Gruppe (www.jaf-group.com/Gesellschaften) übermittelt werden. Die Daten werden bis zum Ablauf rechtlicher Aufbewahrungspflichten und Verjährungsfristen von uns gespeichert. Dem Käufer steht das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit, sowie das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu. Für genauere Informationen verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung (www.jaf-group.com/Datenschutz)


13. Erfüllungsort/Gerichtsstand und anzuwendendes Recht
13.1 Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus der Vertragsbeziehung ergebenden Streitigkeiten ist das für die jeweils vertragsschließende Niederlassung örtlich zuständige österreichische Gericht. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.
13.2 Es ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
13.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der vertragschließenden Niederlassung, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt. 

 

14. Sonstiges
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nichtig sein, so bleibt die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der nichtigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen soll eine Regelung treten, die den Intentionen der nichtigen oder unwirksamen Vertragsbestimmungen am nächsten kommt.